Weitere Entscheidung unten: LSG Berlin-Brandenburg, 19.05.2008

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   LSG Berlin-Brandenburg, 09.10.2008 - L 3 U 593/08 ER   

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LSG Berlin-Brandenburg, 09.10.2008 - L 3 U 593/08 ER (https://dejure.org/2008,16947)
LSG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 09.10.2008 - L 3 U 593/08 ER (https://dejure.org/2008,16947)
LSG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 09. Oktober 2008 - L 3 U 593/08 ER (https://dejure.org/2008,16947)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Aussetzung der Vollstreckung im sozialgerichtlichen Verfahren, Ermessensentscheidung, Einbeziehung der Erfolgsaussicht des Rechtsmittels

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (4)

  • BSG, 15.02.2005 - B 2 U 1/04 R

    Sozialgerichtliches Verfahren - Bindung des Revisionsgerichts an tatsächliche

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 09.10.2008 - L 3 U 593/08
    Im Übrigen sind sie mit der häufig in Entscheidungen der Unfallversicherungsträger zu findenden Floskel, dass eine Entschädigung des Unfallereignisses mangels Vorliegen eines Arbeitsunfalls bzw. der Erkrankung mangels Vorliegen einer BK abgelehnt werde, zu vergleichen, die richtiger Weise mit der kombinierten Anfechtungs- und Feststellungsklage (§§ 54 Abs. 1, 55 Abs. 1 S. 1 Nr. 3 SGG) angefochten werden (vgl. BSG, Urteil vom 15. Februar 2005 - B 2 U 1/04 R - in SozR 4-2200 § 8 Nr. 12; Keller in Mayer-Ladewig/Keller/ Leitherer, SGG, 9. Aufl. 2008, Randnr. 13b zu § 55).
  • BSG, 16.11.2005 - B 2 U 28/04 R

    Klageänderung - Zulässigkeit - Prozessvoraussetzung - Übergangsleistung -

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 09.10.2008 - L 3 U 593/08
    Denn über die Gewährung von Sozialleistungen, zu denen die Hinterbliebenenrente gehört, ist vor Klageerhebung in einem Verwaltungsverfahren zu befinden, dass mit einem Verwaltungsakt (§ 31 SGB X) abschließt, gegen den nach Durchführung des Widerspruchsverfahrens (§ 78 SGG) die kombinierte Anfechtungs- und Leistungsklage (§ 54 Abs. 1, 2 und 4 SGG) zulässig ist (vgl. Keller in Mayer-Ladewig/Keller/Leitherer, SGG, 9. Aufl. 2008, Randnr. 39b zu § 54; BSG, Urteil vom 16. November 2005 - B 2 U 28/04 R - in juris).
  • BSG, 06.08.1999 - B 4 RA 25/98 B

    Vollstreckung eines Grundurteils - Antrag auf Aussetzung der Vollstreckung in der

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 09.10.2008 - L 3 U 593/08
    Nach dem Beschluss vom 06. August 1999 (B 4 RA 25/98 B - SozR 3-1500 § 199 Nr. 1) räumt § 199 Abs. 2 SGG dem Vorsitzenden kein Ermessen ein ("kann" = "Kompetenz - Kann"), sondern ermächtigt ihn, eine Entscheidung in entsprechender Anwendung der ZPO-Vorschriften (für das Berufungsverfahren: §§ 719 Abs. 1, 707 ZPO) zu treffen, wobei es auf die Erfolgsaussicht des Rechtsmittels nicht ankomme.
  • BSG, 05.09.2001 - B 3 KR 47/01 R

    Übertragung der Entscheidungskompetenz des Vorsitzenden und Aussetzung der

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 09.10.2008 - L 3 U 593/08
    7 Allgemein wird angenommen, die Aussetzungsentscheidung nach § 199 Abs. 2 SGG sei eine Ermessensentscheidung, bei der eine Interessenabwägung (Interesse des Vollstreckungsgläubigers an der Vollziehung gegenüber dem Interesse des Vollstreckungsschuldners daran, nicht vor endgültiger Klarstellung leisten zu müssen) unter Einbeziehung der Erfolgsaussicht des Rechtsmittels zu erfolgen habe (ausführliche Nachweise in BSG, Beschluss vom 05. September 2001 - B 3 KR 47/01 R).
  • LSG Bayern, 01.12.2020 - L 18 SB 160/20

    Verfahrensrecht: Antrag auf Aussetzung der Vollstreckung

    Ausschlaggebend für das unter Berücksichtigung der gesetzgeberischen Wertung gefundene Abwägungsergebnis war vorliegend, dass die auf Seiten der Klägerin bei Nichtvollstreckung des Gerichtsbescheids (und dessen späterer Bestätigung im Berufungsverfahren) eintretenden Nachteile schwerer wiegen als die auf Seiten des Beklagten bei Vollstreckung des Gerichtsbescheids (und dessen späterer Aufhebung im Berufungsverfahren) eintretenden Nachteile (vgl. zur Abwägung bei Leistungsklagen und zum Aspekt des nicht zu ersetzenden Nachteils LSG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 09.10.2008, L 3 U 593/08 ER; LSG Bayern vom 27.08.2008, L 2 U 236/08 ER; LSG Bayern vom 14.01.2009, L 17 U 353/08 ER).

    Zu berücksichtigen war dabei auch, dass nach § 719 Abs. 1 iVm § 707 ZPO der Vollstreckungsschuldner, hier also die Beklagte, darlegen und glaubhaft machen muss, dass ihm durch die Vollstreckung ein nicht zu ersetzender Nachteil entstehen würde, dass ihm also in der konkreten Vollstreckungssituation besondere Nachteile entstehen, d.h. solche, die nicht regelmäßig mit der gesetzlich vorgesehenen Vollstreckbarkeit nicht rechtskräftiger Urteile der Sozialgerichte ohne Sicherheitsleistung einhergehen, wenn er vor rechtskräftigem Abschluss des Rechtsstreits leisten muss (vgl. LSG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 09.10.2008, L 3 U 593/08 ER juris RdNr. 7).

  • LSG Bayern, 04.09.2018 - L 20 KR 374/18

    Aussetzung der Vollstreckung aus einem Urteil des Sozialgerichts

    Es muss von Seiten dessen, der die Aussetzung der Vollstreckung beantragt, glaubhaft dargetan werden, dass ein nicht zu ersetzender Nachteil droht, wenn der Antragsteller und Beklagte vor rechtskräftigem Abschluss des Rechtsstreits leisten muss (vgl. LSG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 09.10.2008, L 3 U 593/08 ER; Bayer. LSG, Beschlüsse vom 02.07.2009, L 19 R 518/09 ER, vom 02.06.2016, L 18 VG 23/16 ER, und vom 06.07.2016, L 15 BL 10/16 ER).
  • LSG Bayern, 27.05.2009 - L 18 R 178/09

    Sozialgerichtliches Verfahren - Berufungsverfahren - Aussetzung der Vollstreckung

    Für das Berufungsverfahren ist entsprechend §§ 719 Abs. 1 Satz 1, 707 ZPO grundsätzlich darauf abzustellen, ob die Vollstreckung einen nicht zu ersetzenden Nachteil bringen würde (Beschluss des LSG Berlin-Brandenburg vom 09.10.2008 - L 3 U 593/08 ER; Beschlüsse des LSG Bayern vom 27.08.2008 - L 2 U 236/08 ER, 14.01.2009 - L 17 U 463/08 ER).
  • LSG Bayern, 17.12.2009 - L 19 R 936/09

    Sozialgerichtliches Verfahren - Aussetzung der Vollstreckung gem § 199 Abs 2 S 1

    Für das Berufungsverfahren ist grundsätzlich darauf abzustellen, ob die Vollstreckung einen nicht zu ersetzenden Nachteil bringen würde (Beschluss des LSG Berlin-Brandenburg vom 09.10.2008 - L 3 U 593/08 ER, Beschlüsse des LSG Bayern vom 27.08.2008 - L 2 U 236/08 ER und 27.05.2009 - L 18 R 178/09 ER - mwN).
  • LSG Bayern, 02.03.2009 - L 17 U 463/08

    Aussetzung der Vollstreckung - Vorverfahren als Klagevoraussetzung

    Diese bestimmt sich im Regelfall danach, ob die Vollstreckung einen nicht zu ersetzenden Nachteil bringen würde (Beschlüsse LSG Berlin-Brandenburg vom 09.10.2008 - L 3 U 593/08 ER, LSG Bayern vom 27.08.2008 - L 2 U 236/08 ER, LSG Bayern vom 14.01.2009 - L 17 U 353/08 ER).
  • LSG Bayern, 03.12.2009 - L 19 R 935/09

    Sozialgerichtliches Verfahren - Aussetzung der Vollstreckung gem § 199 Abs 2 S 1

    Für das Berufungsverfahren ist grundsätzlich darauf abzustellen, ob die Vollstreckung einen nicht zu ersetzenden Nachteil bringen würde (Beschluss des LSG Berlin-Brandenburg vom 09.10.2008 - L 3 U 593/08 ER, Beschlüsse des LSG Bayern vom 27.08.2008 - L 2 U 236/08 ER und 27.05.2009 - L 18 R 178/09 ER - mwN).
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LSG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 19.05.2008 - L 3 U 593/08 ER (https://dejure.org/2008,24354)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (4)

  • BSG, 15.02.2005 - B 2 U 1/04 R

    Sozialgerichtliches Verfahren - Bindung des Revisionsgerichts an tatsächliche

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 19.05.2008 - L 3 U 593/08
    Im Übrigen sind sie mit der häufig in Entscheidungen der Unfallversicherungsträger zu findenden Floskel, dass eine Entschädigung des Unfallereignisses mangels Vorliegen eines Arbeitsunfalls bzw. der Erkrankung mangels Vorliegen einer BK abgelehnt werde, zu vergleichen, die richtiger Weise mit der kombinienierten Anfechtungs- und Feststellungsklage (§§ 54 Abs. 1, 55 Abs. 1 S. 1 Nr. 3 SGG) angefochten werden (vgl. BSG, Urteil vom 15. Februar 2005 - B 2 U 1/04 R - in SozR 4-2200 § 8 Nr. 12; Keller in Mayer-Ladewig/Keller/ Leitherer, SGG, 9. Aufl. 2008, Randnr. 13b zu § 55).
  • BSG, 16.11.2005 - B 2 U 28/04 R

    Klageänderung - Zulässigkeit - Prozessvoraussetzung - Übergangsleistung -

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 19.05.2008 - L 3 U 593/08
    Denn über die Gewährung von Sozialleistungen, zu denen die Hinterbliebenenrente gehört, ist vor Klageerhebung in einem Verwaltungsverfahren zu befinden, dass mit einem Verwaltungsakt (§ 31 SGB X) abschließt, gegen den nach Durchführung des Widerspruchsverfahrens (§ 78 SGG) die kombinierte Anfechtungs- und Leistungsklage (§ 54 Abs. 1, 2 und 4 SGG) zulässig ist (vgl. Keller in Mayer-Ladewig/Keller/Leitherer, SGG, 9. Aufl. 2008, Randnr. 39b zu § 54; BSG, Urteil vom 16. November 2005 - B 2 U 28/04 R - in juris).
  • BSG, 06.08.1999 - B 4 RA 25/98 B

    Vollstreckung eines Grundurteils - Antrag auf Aussetzung der Vollstreckung in der

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 19.05.2008 - L 3 U 593/08
    Nach dem Beschluss vom 06. August 1999 (B 4 RA 25/98 B - SozR 3-1500 § 199 Nr. 1) räumt § 199 Abs. 2 SGG dem Vorsitzenden kein Ermessen ein ("kann" = "Kompetenz - Kann"), sondern ermächtigt ihn, eine Entscheidung in entsprechender Anwendung der ZPO-Vorschriften (für das Berufungsverfahren: §§ 719 Abs. 1, 707 ZPO) zu treffen, wobei es auf die Erfolgsaussicht des Rechtsmittels nicht ankomme.
  • BSG, 05.09.2001 - B 3 KR 47/01 R

    Übertragung der Entscheidungskompetenz des Vorsitzenden und Aussetzung der

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 19.05.2008 - L 3 U 593/08
    Allgemein wird angenommen, die Aussetzungsentscheidung nach § 199 Abs. 2 SGG sei eine Ermessensentscheidung, bei der eine Interessenabwägung (Interesse des Vollstreckungsgläubigers an der Vollziehung gegenüber dem Interesse des Vollstreckungsschuldners daran, nicht vor endgültiger Klarstellung leisten zu müssen) unter Einbeziehung der Erfolgsaussicht des Rechtsmittels zu erfolgen habe (ausführliche Nachweise in BSG, Beschluss vom 05. September 2001 - B 3 KR 47/01 R).
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